Versicherungsbestätigung

Versicherungsbestätigung
Voraussetzung für die öffentlich-rechtliche Zulassung des Kraftfahrzeugs.
- Mit der Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist eine vorläufige  Deckungszusage erteilt (§ 1 Nr. 2 Satz 2 AKB).
- Vgl. auch  Kraftfahrtversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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